Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

STARKFRACHT SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
ul. Wolbromska 18/1B
53-148 Wrocław
Polen

KRS: 0000838583
NIP / USt-IdNr.: PL8971878258
REGON: 385944932

Vertreten durch:
Paweł Piotr Chorzępa – Vorstandsvorsitzender

E-Mail: starkfracht@starkfracht.eu
Website: www.starkfracht.eu

nachfolgend „STARKFRACHT“ oder „Verkäufer“ genannt.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Containern, Behältern, Stahlkonstruktionen, Zubehör und sonstigen von STARKFRACHT angebotenen Waren sowie für damit zusammenhängende Leistungen.

(2) Die Angebote von STARKFRACHT richten sich sowohl an Unternehmer als auch, soweit im jeweiligen Angebot vorgesehen, an Verbraucher.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn STARKFRACHT ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


§ 2 Angebote auf der Website

(1) Die Darstellung von Produkten, Containern, Ausführungen, technischen Lösungen und sonstigen Leistungen auf der Website www.starkfracht.eu stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

(2) Die Website dient insbesondere der Präsentation des Produktsortiments und der Möglichkeit, eine individuelle Anfrage an STARKFRACHT zu richten.

(3) Abbildungen, Fotografien, Zeichnungen, technische Darstellungen und Produktbeschreibungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Oberflächenstruktur, Konstruktion oder Ausführung können insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklungen, unterschiedlicher Produktionsverfahren oder Bildschirmdarstellungen auftreten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion der Ware nicht beeinträchtigen.

(4) Maßgeblich für den Umfang und die Eigenschaften der bestellten Ware sind die Angaben im jeweiligen individuellen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung.


§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Anfragen des Kunden über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege sind unverbindlich und stellen noch keine Bestellung dar.

(2) Auf Grundlage der Anfrage kann STARKFRACHT dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreiten.

(3) Das Angebot enthält insbesondere Angaben über:

  • die angebotene Ware,

  • Ausführung und technische Spezifikation,

  • Menge,

  • Preis,

  • gegebenenfalls Transport- und Lieferkosten,

  • Zahlungsbedingungen,

  • Lieferbedingungen,

  • gegebenenfalls voraussichtliche Lieferzeit.

(4) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin angegebenen Gültigkeitsfrist annimmt oder STARKFRACHT die Bestellung des Kunden ausdrücklich bestätigt.

(5) Änderungen oder Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags bedürfen der Zustimmung von STARKFRACHT.

(6) Bei individuell gefertigten Produkten können nach Beginn der Produktion gewünschte Änderungen zusätzliche Kosten verursachen und Auswirkungen auf den vereinbarten Liefertermin haben.


§ 4 Individuell gefertigte Produkte

(1) STARKFRACHT fertigt je nach Auftrag Container und andere Produkte nach individuellen Anforderungen des Kunden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Herstellung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Abmessungen,

  • Volumen,

  • Ausführung,

  • Material,

  • Farbe,

  • Öffnungs- und Verschlusssysteme,

  • Deckel,

  • Türen und Klappen,

  • Haken und Aufnahmen,

  • Sonderausstattungen,

  • sonstige technische Anforderungen.

(3) Soweit STARKFRACHT dem Kunden vor Produktionsbeginn eine technische Zeichnung, Spezifikation oder Auftragsbestätigung zur Freigabe übermittelt, ist der Kunde verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen.

(4) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit der darin angegebenen Daten und die Übereinstimmung mit seinen Anforderungen.

(5) STARKFRACHT haftet nicht für Mängel oder Abweichungen, die unmittelbar auf unrichtigen, unvollständigen oder vom Kunden freigegebenen Angaben beruhen, soweit STARKFRACHT die Fehlerhaftigkeit dieser Angaben nicht erkennen musste.


§ 5 Preise

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ergeben sich aus dem Angebot auch die jeweils geltenden steuerlichen Bedingungen.

(3) Transport-, Versand-, Verpackungs-, Entlade-, Montage- oder sonstige Zusatzkosten sind nur dann im Produktpreis enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben wurde.

(4) Bei Lieferungen in andere Länder können zusätzliche Steuern, Gebühren oder sonstige Abgaben entstehen. Deren Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vereinbarungen im jeweiligen Angebot.


§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) STARKFRACHT kann insbesondere eine Vorauszahlung, Teilzahlung, Anzahlung oder vollständige Zahlung vor Auslieferung vereinbaren.

(3) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder im Angebot angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) STARKFRACHT ist bei vereinbarten Voraus- oder Teilzahlungen berechtigt, mit der Produktion bzw. weiteren Bearbeitung des Auftrags erst nach Eingang der entsprechenden Zahlung zu beginnen.


§ 7 Lieferung und Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Soweit ein Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde, handelt es sich um einen voraussichtlichen Liefertermin.

(3) Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich erst, wenn:

  • alle technischen Einzelheiten geklärt sind,

  • erforderliche Freigaben des Kunden vorliegen,

  • vereinbarte Voraus- oder Anzahlungen eingegangen sind,

  • alle sonstigen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags erfüllt sind.

(4) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von STARKFRACHT nicht zu vertretender Ereignisse können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit führen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Naturereignisse,

  • Krieg oder vergleichbare Ereignisse,

  • Streiks,

  • behördliche Maßnahmen,

  • erhebliche Verkehrs- oder Transportstörungen,

  • unvorhersehbare Lieferengpässe,

  • Ausfälle wesentlicher Produktionsmittel,

  • sonstige außergewöhnliche und von STARKFRACHT nicht zu vertretende Ereignisse.

(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


§ 8 Transport und Anlieferung

(1) Die Art der Lieferung und die Transportbedingungen werden im jeweiligen Angebot vereinbart.

(2) Soweit STARKFRACHT den Transport organisiert, hat der Kunde sicherzustellen, dass die angegebene Lieferadresse für das vereinbarte Transportfahrzeug erreichbar ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, soweit vereinbart oder erforderlich, geeignete Voraussetzungen für die Entladung der Ware zu schaffen.

(4) Zusätzliche Kosten, die aufgrund unrichtiger Lieferangaben, fehlender Zufahrtsmöglichkeiten, nicht vorbereiteter Entladung oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

(5) Gegenüber Verbrauchern gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(6) Bei Unternehmern geht die Gefahr – soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde – mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.


§ 9 Prüfung bei Warenannahme

(1) Kunden werden gebeten, die gelieferte Ware bei Erhalt auf sichtbare Transportschäden und Vollständigkeit zu überprüfen.

(2) Sichtbare Transportschäden sollten nach Möglichkeit unmittelbar beim Frachtführer dokumentiert und STARKFRACHT mitgeteilt werden.

(3) Bei Verbrauchern führt eine unterlassene sofortige Meldung nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.

(4) Für Unternehmer gelten ergänzend die jeweils anwendbaren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von STARKFRACHT.

(2) Bei Unternehmern behält sich STARKFRACHT das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Vor vollständiger Bezahlung darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht ohne Zustimmung von STARKFRACHT verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.


§ 11 Mängelhaftung und Gewährleistung

(1) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit der Ware sind insbesondere die im Angebot, in der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls in freigegebenen technischen Zeichnungen oder Spezifikationen enthaltenen Angaben.

(3) Produktions- und materialbedingte geringfügige Abweichungen, die die gewöhnliche oder vereinbarte Verwendung der Ware nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(4) Bei berechtigten Mängeln ist STARKFRACHT nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet.

(5) Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht durch diese AGB eingeschränkt.

(6) Gegenüber Unternehmern können im jeweiligen Vertrag ergänzende Vereinbarungen zur Gewährleistung getroffen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


§ 12 Haftung

(1) STARKFRACHT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet STARKFRACHT unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach produkthaftungsrechtlichen Bestimmungen, bleibt unberührt.


§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

(2) Einzelheiten hierzu ergeben sich aus einer gesonderten Widerrufsbelehrung, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

(3) Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.


§ 14 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Technische Zeichnungen, Konstruktionen, Entwürfe, Kalkulationen, Produktdarstellungen und sonstige von STARKFRACHT erstellte Unterlagen bleiben – soweit entsprechende Rechte bestehen – geistiges Eigentum von STARKFRACHT.

(2) Ohne vorherige Zustimmung dürfen diese Unterlagen nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur gewerblichen Nutzung überlassen werden, soweit keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.


§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Verbraucher können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

(2) Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.


§ 16 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Republik Polen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

(3) Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


§ 17 Gerichtsstand

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von STARKFRACHT als Gerichtsstand vereinbart werden.

(3) Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.


§ 18 Verbraucherstreitbeilegung

STARKFRACHT ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.


§ 19 Vertragssprache

(1) Die Vertragssprache richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

(2) Angebote und Vertragsunterlagen können insbesondere in deutscher oder polnischer Sprache erstellt werden.


§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: August 2026